"Hinter dem Klimanotstand verbirgt sich ein Beschluss von Parlamenten oder Verwaltungen. Der Beschluss zeigt auf, dass das beschließende Gremium erkannt hat: unsere bisher ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des rasch voranschreitenden Klimawandels und der daraus resultierenden Risiken reichen nicht aus. Das beschließende Gremium beauftragt somit Regierung und Verwaltungen zusätzliche, wirksame Maßnahmen auszuarbeiten. Das umfasst Maßnahmen sowohl zur Minderung von Treibhausgasemissionen als auch zur Anpassung an den Klimawandel. Damit erkennen Beschlüsse zum Klimanotstand den dringenden politischen und praktischen Handlungsbedarf an, der aus zunehmenden Risiken durch den Klimawandel resultiert. Durch die Verwendung des Begriffs „Notstand“ wird diesen Maßnahmen höchste, nicht aufschiebbare Priorität zugeschrieben." Umweltbundesamt (1))
Unser Antrag zur Ausrufung des Klimanotstandes im September war erfolgreich. Leider haben aber die Skeptiker mit der Befürchtung bisher Recht behalten, dass sich an der örtlichen Politik nichts ändern wird. Das zeichnete sich schon am Abend der Abstimmung ab, als die Grünen damit scheiterten, aus dem Klimanotstand konkrete Handlungsanweisungen abzuleiten (siehe Ratsinformationssystem https://stadtrat.monheim.de/bi/vorlage/5937#Info).
Folgendes sind die Verpflichtungen, die die Stadt eingegangen ist:
Der dritte und der vierte Punkt haben keinen direkten Einfluß auf die Handlungen der lokalen Verwaltung.
Mit Punkt eins jedoch verpflichtet sich die Stadt, "die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen zu berücksichtigen...". In den städtischen Planungen werden jedoch diese Überlegungen nicht nachvollziehbar dargestellt.
Noch heute gibt es keine Verpflichtung der Stadt, bei geplanten Maßnahmen die resultierenden Klimafolgen darzustellen.
Auch wird die Idee, sich mit Klimafolgenanpassungen zu beschäftigen, abgelehnt.
Das Klimaschutzkonzept erscheint uns unzureichend.