Monheim am Rhein / Baumschutz / Streuobstwiese am Pfingsterfeld
Etwa 1993 wurde die Obstwiese am Pfingsterfeld erstellt. Streuobstwiesen mit hochstämmigen Bäumen sind eine bedrohte Biotop-Form.
Reduzierter Baumschutz in Monheim
Der NABU Monheim am Rhein fragt sich, von wem sich der Bürgermeister rechtlich beraten läßt.
Das Bild zeigt die ehemalige ca. 28 Jahre alte Streuobstwiese, nachdem die Stadt die Bäume gerodet hat. Die Stadt begründet die Rodung so:
"Der alte Baumbestand wurde bereits im Dezember 2021 gefällt. Der Eingriff war nötig, da sich das Bundesnaturschutzgesetz im März 2022 dahingehend ändert, dass Streuobstwiesen dann unter
besonderen Schutz gestellt werden. Die aktuelle Fassung des Landesgesetzes steht der Fällung nicht entgegen. Mit der Änderung des Bundesgesetzes im März 2022 würde es jedoch die Fällung und damit
die angestrebte und teilweise beschlossene Entwicklung des Wohngebietes in Teilen nahezu unmöglich machen."
Das ist falsch! Im Hinblick auf den Streuobstwiesenschutz gilt die landesrechtliche Regelung auch über den März hinaus in NRW, da der Wortlaut der neuen Bundesregelung vorsieht, dass
bestehende landesrechtliche Regelungen unberührt bleiben. Die Streuobstwiese hätte auch trotz der städtischen Planung problemlos weiterhin stehen bleiben können!
Außerdem hat der Bürgermeister eigenmächtig Teile der Baum- und Heckenschutzsatzung bzgl. Nachpflanzungen außer Kraft gesetzt, weil das Nachpflanzen nicht umsetzbar wäre. Diese Änderung der
Satzung steht dem Bürgermeister aber nach der Gemeindeordnung nicht zu. Der NABU Monheim am Rhein hat sich deshalb mit einer Beschwerde an die Kommunalaufsicht gewandt.